Anhebung des Basiszinssatzes durch EZB-Leitzinsentscheidung
Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Erhöhung des Leitzinssatzes durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im September 2026 auch der Basiszinssatz von 1,53 % auf 2,03 % erhöht.
Gesetzlicher Aufschlag und Freigrenze für Stundungszinsen
Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
| Seit 16.9.2026 | Bisher | |
|---|---|---|
| Stundungszinsen | 6,53 % | 6,03 % |
| Aussetzungszinsen | 4,03 % | 3,53 % |
| Anspruchszinsen | 4,03 % | 3,53 % |
| Beschwerdezinsen | 4,03 % | 3,53 % |
| Umsatzsteuerzinsen | 4,03 % | 3,53 % |
Bild: Illustrative Darstellung (KI-generiert)